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Neues Wohnungseigentümergesetz, neue Möglichkeiten und Freiheiten

veröffentlicht von alpinagmbh am April 8, 2021
Neues Wohnungseigentümergesetz

(Foto: © Grabener Verlag, Kiel, 2021)

„Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird im März 2021 sechzig Jahre alt“, erklärt der Geschäftsführer von Alpina Immobilien in Rosenheim, Alexander Neubauer. Das Jubiläum war aber nicht der Grund für die Reform für das neue Wohnungseigentumsgesetz, die am 1. Dezember 2020 in Kraft trat.

Neue Wohnungseigentumsgesetz: Mehr Kontrolle und Befugnisse für Eigentümer

Das neue Wohnungseigentumsgesetz erleichtert Modernisierungen des Gemeinschaftseigentums, geben Eigentümern mehr Kontrolle und Verwaltern mehr Befugnisse. Die Novellierung des Gesetzes wurde von Verbänden und Organisationen lange erwartet und war überfällig. Das alte Gesetz stammt aus dem Jahr 1951, als Eigentumswohnungen noch eine Seltenheit waren, und die letzte Reform liegt auch bereits 14 Jahre zurück.

Mit dem neuen Gesetz sollen Umbauten und Modernisierungen gefördert werden. Das betrifft vor allem die Bereiche Barrierefreiheit und energetische Sanierung. Die Eigentümer der rund zehn Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland können ihre Wohnungen jetzt leichter altersgerecht umbauen, Maßnahmen zum Einbruchsschutz umsetzen oder einen Glasfaseranschluss durchsetzen.

Einbau einer Ladesäule für Elektroautos

Ohne Zustimmung der Miteigentümer ist jetzt auch der Einbau einer Ladesäule für Elektroautos möglich, sofern die Maßnahmen auf eigene Kosten erfolgen. Die KfW fördert jeden Ladepunkt mit 900 Euro Zuschuss. Die Förderung können Eigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter oder Vermieter erhalten. Die Kosten von Baumaßnahmen trägt die Gemeinschaft nur dann, wenn zwei Drittel der Eigentümer und 50 Prozent der Miteigentumsanteilsbesitzer einer Maßnahme zugestimmt haben.

Neue Wohnungseigentumsgesetz: Beschlussfassungen werden vereinfacht

Beschlussfassungen werden in Zukunft einfacher. In Coronazeiten ist überdies eine Abstimmung auch per Video und unabhängig von der Zahl der Anwesenden möglich. Seit Ausbruch der Coronapandemie vor rund einem Jahr sind jedoch zahlreiche Eigentümerversammlungen ausgefallen.

Die Notfallgesetzgebung bietet zwar Lösungen für Wirtschaftspläne und Verwalterbestellungen, aber dringende Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bleiben auf der Strecke, meldet der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV).

Daher sei während der Krise noch mehr Flexibilität notwendig. Die Novellierung des Gesetzes stärkt den Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan, das den Verwalter überwacht. Beiräte bekommen mehr Verantwortung und Eigentümer haben jetzt das Recht, den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abzuberufen. Im Gegenzug erhalten Hausverwalter mehr Kompetenzen und können kleinere Arbeiten eigenverantwortlich in Auftrag geben.

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