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Immobilienförderung: Stufe für Stufe zu mehr Effizienz

veröffentlicht von alpinagmbh am Mai 2, 2022
Immobilienfoerderung Piggy Bank

© Andreas Breitling, Pixabay

Die Umstellung auf mehr Effizienz in der Immobilienförderung geht nicht ohne einschneidende Veränderungen ab. Das Wirtschaftsministerium arbeitet derzeit an einer Lösung, die Deutschland schnell klimaneutral machen soll.

„Zuletzt war der Unmut auf die Bundesregierung groß, weil der Fördertopf zu schnell ausgeschöpft war und Antragsteller leer ausgingen“, sagt der Geschäftsführer von Alpina Immobilien in Rosenheim, Alexander Neubauer. Darum geht es:

Die Stufe 1 der neu ausgerichteten Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude war bereits am ersten möglichen Tag der Antragstellung ausgeschöpft. Stufe 2 starte nur einen Tag später, allerdings unter strengeren Bedingungen.

In Stufe 2 wird die Neubauförderung im Programm EH 40-Nachhaltigkeit nahtlos, aber mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude und wird nun in Stufe 2 verpflichtend. Die Stufe 2 der Neubauförderung läuft bis zum 31.12.2022.

Als dritte und finale Stufe der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird in der Bundesregierung aktuell erarbeitet.

Nähere Informationen zu den Förderkonditionen der Neubauförderung finden Sie auf der Seite der KfW: www.kfw.de/beg.

Neben der Neubauförderung werden weiterhin Sanierungsmaßnahmen durch die Bundesregierung gefördert. Die Antragsstellung für die Sanierungsförderung läuft bereits
seit dem 22.02.2022 und wird weiter fortgesetzt. Die Sanierungsförderung ist für den Klimaschutz besonders wichtig, da hier der höchste Klimaschutzeffekt erzielt werden kann. Die Sanierungsförderung umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen, die helfen Energie und Geld zu sparen, beispielsweise durch den Austausch alter Fenster und Außentüren, alter Heizungsanlagen, die Dämmung von Wänden, Decken oder Dächern.

Die Immobilienförderung soll im Zusammenhang mit einer umfangreichen Gesetzesänderung auf ganz neue Füße gestellt werden. Dazu hat das Bundeskabinett das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Dabei handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Verschiedene Energiegesetze werden umfassend novelliert, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen – unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), das Netzausbaubeschleunigungs-Übertragungsnetz (NABEG) sowie weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

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