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Neues Gesetz zur Mobilisierung von Bauland

veröffentlicht von alpinagmbh am Juli 2, 2020
Neues Gesetz zur Mobilisierung von Bauland

© Analogicus, Pixabay

„Bauen, bauen, bauen lautet seit langem die Devise, um dem Engpass auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen“, erläutert Alexander Neubauer, Geschäftsführer von Alpina Immobilien in Rosenheim. Ein neues Baulandmobilisierungsgesetz soll nun dem Wohnungsbau mehr Flächen zur Verfügung stellen, eine nachhaltige Stadtentwicklung ermöglichen und die planerische Praxis unterstützen.

Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden sollen. Aufbauend auf den Empfehlungen der Baulandkommission soll das Bauplanungsrecht verbessert werden. Die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht sollen gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Baugesetzbuchs vor, damit Gemeinden einfacher Bauland mobilisieren können. Geplant sind die Einführung eines neuen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau, die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich. Konzepte der Innenentwicklung zur leichteren Anwendung von Baugeboten und die Erweiterung der Vorkaufsrechte der Gemeinden sollen unterstützt werden.

In der Baunutzungsverordnung sollen die Obergrenzen, die bisher für Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung galten, als Orientierungswerte ausgestaltet werden. Die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ soll eingeführt und die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden soll gestärkt werden.

Die Verbände begrüßen die Flexibilisierung von Maßobergrenzen bei der Bebauung im unbeplanten Innenbereich und bei der Befreiung von den Festsetzungen der Bebauungspläne. Doch durch eine Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts, ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen und eine Erweiterung der Baugebote würden Investitionen verhindert, die Eigentumsbildung erschwert und Planungsprozesse in die Länge gezogen, befürchten die Fachleute.

Bayern ist in dieser Sache schon weiter. Das südlichste Bundesland hat Ende Juni die Reform der bayerischen Landesbauordnung auf den Weg gebracht. Insbesondere die automatische Erteilung von Baugenehmigungen nach drei Monaten in Fällen, in denen bis dahin noch keine Entscheidung vorliegt, soll für mehr Tempo sorgen. In anderen Bundesländern werden vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ebenfalls bereits angewendet.

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