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Wohnungseigentumsgesetz: Reform nimmt Konturen an

veröffentlicht von alpinagmbh am Februar 5, 2020
Wohnungseigentumsgesetz

Im Jahr 2018 besaßen insgesamt 42,1 Prozent der deutschen Haushalte Immobilieneigentum, darunter waren knapp 14 Prozent Eigentümer einer Eigentumswohnung. Für sie alle regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das Zusammenleben in der Gemeinschaft. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1951 und wurde zuletzt 2007 reformiert. Jetzt plant die Bundesregierung eine Reform.

In den vergangenen Jahres hat sich einiges getan. „Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz“, erklärt der Geschäftsführer von Alpina Immobilien in Rosenheim, Alexander Neubauer. Das geltende WEG hat sich in der Praxis bewährt, wird den aktuellen Herausforderungen in vielen Fällen aber nicht mehr gerecht. Das liegt vor allem daran, dass für bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum häufig die Zustimmung aller oder eines hohen Anteils der Wohnungseigentümer*innen notwendig ist. Auch die Chancen der Digitalisierung werden bislang bei der Verwaltung von Wohnungseigentum zu wenig genutzt. Die Liste der Ergänzungs- und Änderungswünsche, die seit langem von Organisationen und Verbänden angemahnt werden, ist lang.

Die Justizminister*innen der Länder haben im eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die Defizite feststellen und Vorschläge für eine umfassende Reform des WEG erarbeiten soll. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nun Mitte Januar den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes“ vorgelegt. Darin werden die Eckpunkte konkretisiert. Wohnungseigentümer sollen zukünftig einen Anspruch auf Gestattung baulicher Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, der Barriere-Reduzierung und des Einbruchsschutzes haben. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen soll ebenso vereinfacht werden wie Maßnahmen, die zu Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

Die Rechte der Eigentümer gegenüber dem Verwalter sollen gestärkt werden. Auch die Teilnahme an der Eigentümerversammlung, die Ladungsfrist, die Möglichkeit einer Online-Teilnahme, die elektronische Beschlussfassung, eine flexiblere Zusammensetzung des Verwaltungsbeirates und Maßnahmen zur Streitbeilegung sollen neu geregelt werden. Die Reform soll spätestens zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 abgeschlossen sein.
Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf zum Download bereitgestellt: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/ Dokumente/RefE_WEG-Reform.pdf

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