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Neues Wohnungseigentumsgesetz verschafft mehr Handlungsfreiheit

veröffentlicht von alpinagmbh am November 2, 2020
Wohnungseigentumsgesetz Blog

Foto: © John R. Perry, Pixabay

„Das Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951. Bislang regelte es zuverlässig die Belange von Wohnungseigentümern untereinander innerhalb einer Wohnanlage. Im Laufe der Jahre haben sich die Lebensbedingungen deutlich verändert. Eine Reform war daher dringend notwendig“, sagt Alexander Neubauer, Geschäftsführer von Alpina Immobilien in Rosenheim.

Neues Wohnungseigentumsgesetz betrifft Besitzer von Eigentumswohnungen

In Deutschland gibt es rund 42,5 Millionen Wohnungen. Viele davon gehören als Eigentumswohnungen privaten Eigentümern, die ihre Wohnung entweder selbst bewohnen oder als Anlageobjekt vermieten. Sie alle sind betroffen von der jetzt beschlossenen Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes.

Die Änderung des Gesetzes war notwendig geworden, weil einzelne Eigentümer wichtige bauliche Anpassungen bisher jahrelang blockieren und sogar verhindern konnten. Das neue Gesetz macht energetische, klimaschützende und altersgerechte Modernisierungen in Zukunft einfacher realisierbar.

Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMoG) hat den Bundesrat passiert und wird voraussichtlich zum 01.12.2020 in Kraft treten. Das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ebnet den Weg für mehr energetische Sanierungen, den Einbau von E-Ladestationen sowie für barrierearme Ein- und Umbauten.

Einbruchschutz und Einbau des Glasfaseranschluss

Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie zum Einbau eines Glasfaseranschlusses werden erleichtert. Die Eigentümerversammlung kann künftig unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder über Maßnahmen in der Gemeinschaft abstimmen. Zudem wird künftig nur noch die Gemeinschaft alle Rechte ausüben und alle Pflichten wahrnehmen, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben. Auch Beschlussfassungen im Umlaufverfahren werden er- leichtert.

Stimmen der Interessenvertreter

Die jeweiligen Interessenvertreter äußern sich unterschiedlich. Der Mieterbund findet das Ergebnis „enttäuschend“, weil es vermietenden Wohnungseigentümer zukünftig möglich ist, die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen statt wie bis- her nach Wohnfläche auf die Mieter umzulegen. Die ohne- hin komplizierte Überprüfung der Nebenkostenabrechnung werde damit schwieriger.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland begrüßt die weitgehend ausgewogene und praxisnahe Reform. Abgesenkte Abstimmungsquoten lösen Blockadehaltungen einzelner Eigentümer auf. Die Einführung eines Sachkundenachweises in Form einer Zertifizierung unterstreicht die gestiegene Verantwortung des Immobilienverwalters.

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