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Baukindergeld wird um drei Monate verlängert

veröffentlicht von alpinagmbh am November 2, 2020
Baukindergeld wird verlängert

Foto: © MW, Pixabay

„Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Familien die Baugenehmigung oder den unterzeichneten Kaufvertrag nicht wie geplant bis zum Jahresende vorlegen. Damit würde ihr Anspruch auf Baukindergeld entfallen“, erläutert der Geschäftsführer von Alpina Immobilien in Rosenheim, Alexander Neubauer. Familien haben durch die Verlängerung des Baukindergeldes nun etwas Zeit gewonnen.

Baukindergeld wird verlängert bis zum 31.März 2021

Der ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 befristete Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Dafür wurden Mittel in das Jahr 2021 übertragen, die im laufenden Jahr ungenutzt bleiben.

Bis Ende August 2020 wurden nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau rund 260.500 Familien mit dem Baukindergeld gefördert. Die Fördermittel kommen vor allem jungen Familien mit kleineren und mittleren Einkommen zugute. Zwei Drittel der Antragsteller haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 Prozent der Antragsteller unter 40.000 Euro pro Jahr. Das beantragte Fördervolumen beträgt 5,5 Milliarden Euro. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Antragsfrist bis 31. Dezember 2023

Mit dem Baukindergeld fördern das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die KfW seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten. Antragsberechtigt sind Familien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 ihren Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie gestellt werden. Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023.

Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/baukindergeld.

Die staatliche Förderung von Wohneigentum ist für Familien mit Kindern eine großartige Chance. Vielerorts ist das Wohnen zur Miete teuer geworden, während der Eigentumserwerb durch die niedrigen Zinsen in den vergangenen Jahren immer günstiger wurde.

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