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„Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll weitgehend verboten werden, damit es weiterhin genug bezahlbare Mietwohnungen gibt. So lautet die Begrünung für ein neues Gesetz, auf das sich die Regierungskoalition geeinigt hat“, berichtet Geschäftsführer von Alpina Immobilien in Rosenheim, Alexander Neubauer.
Dabei handelt es um einen Kompromiss und einen Bestandteil des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes. Das heftig umstrittene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen soll in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eingeführt werden.
In Zukunft werden Landesregierungen ermächtigt festzulegen, welche Gebiete als „angespannte Wohnungsmärkte“ einzustufen sind. In diesen Gebieten kann eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum dann grundsätzlich nur noch mit Genehmigung der Behörde erfolgen. Die Genehmigungspflicht soll zunächst bis zum 31.12.2025 gelten. Eigentümer mit wenigen und kleinen Wohngebäuden sollen aber auch künftig die Möglichkeit haben, ihre Mietwohnungen ohne Genehmigung in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Diese Ausnahme gilt für Vermieter von drei bis 15 Wohnungen – je nach Bundesland unterschiedlich. Ausgenommen vom Umwandlungsverbot sind außerdem Erbfälle, wenn die Erben die Wohnungen selber nutzen wollen, oder Familienangehörige des Eigentümers, die selbst in die Wohnungen einziehen wollen. Die Umwandlung ist auch zulässig, wenn mindestens zwei Drittel der gegenwärtigen Mieter die Eigentumswohnungen erwerben wollen, sowie in wirtschaftlichen Notlagen.
Das Umwandlungsverbot wird als Instrument für bezahlbares Wohnen bezeichnet. Kritiker bemängeln, dass das Umwandlungsverbot gar nichts mit irgend einer Form von Baulandmobilisierung zu tun habe und innerhalb des neuen Gesetzes wie ein Trojanisches Pferd wirke. Nach Ansicht von Insidern wird diese Art der Marktregulierung sogar das Gegenteil dessen bewirken, was eigentlich beabsichtigt war. Nicht nur die Preise für Eigentumswohnungen werden weiter steigen, sondern auch die Wohnungsmieten.
Nach Ansicht der auf Immobilienrecht spezialisierten Anwaltskanzlei, Bethge & Partner, stellt diese Regelung einen schweren Eingriff in das Eigentumsgrundrecht dar. Betroffen sind nicht nur große Wohnungsbaugesellschaften. Die Folge wird voraussichtlich sein, dass der Eigentumserwerb für Jedermann erschwert wird. Wer über eine Immobilie in begehrter Wohnlage verfügt, sollte jetzt zügig handeln. Die Umwandlung kann auch vorausschauend zur Sicherung der Eigentumsrechte erfolgen, wenn noch gar kein Verkauf der einzelnen Wohnungen geplant ist.