Vermieten und mieten: Neue Mietspiegelverordnung schafft mehr Rechtssicherheit
Oktober 5, 2020Neues Wohnungseigentumsgesetz verschafft mehr Handlungsfreiheit
November 2, 2020Klares Signal für Immobilieneigentum: Umwandlungsverbot von Mietwohnungen vom Tisch
„Das stark kritisierte Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentum ist vom Tisch“, sagt Alexander Neubauer, Geschäftsführer von Alpina Immobilien in Rosenheim. Damit bekennt sich die Bundesregierung zur Stärkung der privaten Vermögensbildung durch Immobilieneigentum.
Nachfrage nach Eigentumswohnungen größer als Angebot
Eigentumswohnungen haben in den vergangenen Jahrzehnten einen Nachfrageboom erlebt. Das Angebot kann die Nachfrage bei Weitem nicht decken, auch wenn zuletzt immer mehr Eigentumswohnungen neu gebaut wurden. Viele Eigentumswohnungen entstanden bereits vor der Jahrhundertwende durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Aus dieser Zeit stammen bis heute noch viele Vorbehalte: Mieter würden nach und nach aus ihrem Umfeld verdrängt, während Hausbesitzer hohe Gewinne einstrichen. All diese Argumente konnten den Siegeszug der Eigentumswohnung nicht aufhalten.
Denn die Käufer einer umgewandelten Mietwohnung verfolgen ihre berechtigten, nachvollziehbaren Grunde: Sie wollen selbstbestimmter wohnen, für das Alter vorsorgen und vor Kündigung sicher sein.
Ursprünglich geplante Umwandlungsverbot von Mietwohnungen Gesetz in Kritik
„Das ursprünglich geplante Umwandlungsverbot der Bundesregierung wurde von der Fachwelt scharf kritisiert, weil es die Eigentumsbildung in Deutschland massiv behindert hätte“, sagt Alexander Neubauer. Im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes sollte es ursprünglich einen neuen § 250 BauGB gegeben, der es den Gemeinden erlaubt hätte, in angespannten Wohnungsmärkten die Aufteilung von Wohneigentum unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen.
Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hatte dazu ein Gutachten vorgelegt. Darin heißt es: „In vielen Fällen müssen diese Haushalte damit rechnen, dass sie entweder zu höheren Kosten oder gar kein Wohneigentum mehr erwerben können. Dies ist äußerst problematisch, da die Wohneigentumsbildung aufgrund der niedrigen Zinsen oftmals mit geringeren Wohnkosten als das Wohnen zur Miete verbunden ist.
Überdies trage die weite Verbreitung von Wohneigentum zu einer größeren Vermögensgleichheit bei und stellt einen wichtigen Baustein der Altersvorsorge dar.“ Das Institut schlägt vor, dass die Städte ihren Bürgern und Bürgerinnen sowie kaufenden Mietern und Mieterinnen dabei helfen könnten, von ihrem jetzt schon vorhandenen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Sie könnten beispielsweise für die Finanzierung ein Nachrangdarlehen als Eigenkapitalersatz gewähren.
Mehr aktuelles von Alpina Immobilien finden Sie hier.